Das Feuer ist von Alters her sowohl Freund als auch Feind des Menschen. Es sorgte für Licht und Wärme, aber wenn es einmal aus der Kontrolle des Menschen geriet waren die Folgen in früheren Zeiten, vor allem in Städten, verheerend, da viel mit brennbaren Baustoffen gebaut wurde und die Löschtechnik unzureichend war. So weist so manche alte Stadt in ihrer Geschichte wenigstens eine verheerende Brandkatastrophe auf.
Schon sehr früh ergriffen daher Räte und Ämter geeignete Maßnahmen um der Feuersgefahr zu begegnen: Es wurden Nachtwächter eingesetzt, Löschteiche angelegt und recht früh auch schon die Bürger in Brandwehren organisiert. Bereits im Mittelalter gab es in manchen Städten auch die vielleicht allererste Vorschrift zum baulichen Brandschutz, die in einem Verbot von strohgedeckten Dächern bestand.
Heute gibt es umfassende Regeln für den Brandschutz beim Betrieb und beim Bewohnen von Gebäuden, aber auch Vorschriften für die Anlage und Ausführung des Baukörpers selbst. Sie werden unter dem Begriff »baulicher Brandschutz« zusammenfasst. Zweck des baulichen Brandschutzes ist es, Feuer möglichst erst gar nicht ausbrechen zu lassen, auf jeden Fall aber dessen Ausbreitung zu verhindern, Fluchtwege zu sichern und Schäden zu begrenzen.
MASSNAHMEN DES BAULICHEN BRANDSCHUTZ
Mit den modernen technischen, planerischen und rechtlichen Möglichkeiten lassen sich umfassende Maßnahmen zum Brandschutz verwirklichen, so dass es bei Bränden heute in aller Regel wesentlich glimpflicher abgeht als in früheren Zeiten. Der bauliche Brandschutz beginnt im Grunde bereits beim Bebauungsplan, vor allem bei Industriebaugebieten. Bei Wohnbaugebieten wird die Erreichbarkeit durch die Feuerwehr und die Versorgung mit Löschwasser in der Regel bereits durch die allgemeinen Anforderungen an die Infrastruktur, Grenzabstände und dergleichen sichergestellt.
Spätestens bei der Planung von einzelnen Gebäuden und Ensembles wie Wohnanlagen kommt der bauliche Brandschutz zum Tragen: Gebäude müssen für Feuerwehrfahzeuge erreichbar sein und entsprechende Zufahrtsmöglichkeiten ausgewiesen werden. Gegebenenfalls muss die Erreichbarkeit mit Halteverboten sichergestellt werden. Auch die maximale Gebäudehöhe muss sich an den Möglichkeiten der zuständigen Feuerwehr orientieren.
In besonderem Maße kommt der bauliche Brandschutz bei der Gestaltung und Ausführung des Baukörpers selbst zum Tragen: Mauern zu angrenzenden Gebäuden müssen als Brandschutzmauern ausgeführt werden. Tragende Teile wie Stützen und Träger müssen so dimensioniert werden, dass sie dem Feuer ausreichend lange standhalten können. Besonderes Augenmerk liegt hier auch auf Wand- und Deckendurchbrüchen, durch die sich ein Feuer innerhalb eines Gebäudes ausbreiten kann, genauso wie durch Türen, die in bestimmten Fällen als Brandschutztüren ausgeführt sein müssen.
Nach Möglichkeit sollten allgemein feuersichere oder zumindest schwer entflammbare Baustoffe verwendet werden. Für brennbare Baustoffe wie etwa Holz gibt es besondere Vorschriften, vor allem auch im Zusammenhang mit Feuerungen und Kaminen. Ebenfalls zum Brandschutz gehört das Vorhandensein von möglichst sicheren Fluchtwegen, was z.B. bei größeren Gebäuden durch mehrere Treppenhäuser und/oder Feuerleitern gewährleistet wird. Last not least müssen Feuerlösch- und -meldeeinrichtungen vorgesehen werden.
VORSCHRIFTEN ZUM UND PRAKTISCHE UMSETZUNG DES BAULICHEN BRANDSCHUTZES
Die Vorschriften zum baulichen Brandschutz sind Teil der Bauvorschriften, welche bei der Planung und Ausführung von Bauten beachtet werden müssen und die in Deutschland Ländersache sind. Ganz allgemein gelten hier zunächst die Bauordnungen der Bundesländer, wie etwa die Bayerische Bauordnung (BayBo) welche auch in ihrem Art. 15(1) die Ziele des Brandschutzes anschaulich und allgemeingültig umreißt: »Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und zu unterhalten, dass der Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren und wirksame Löscharbeiten möglich sind.«
Um die Anforderungen an den baulichen Brandschutz bundesweit zu harmonisieren ohne die nach dem Grundsatz des Föderalismus bestehenden diesbezüglichen Hoheitsrechte der Bundesländer zu beschädigen, wurde die Musterbauordnung (MBO) für Länderbauordnungen geschaffen. Sie hat Empfehlungscharakter und wird von den Ländern bei der Erstellung eigener Bauordnungen als Vorlage genutzt.
Außer den allgemeinen Bauordnungen gibt es Bauordnungen, die sich mit bestimmten Arten von Gebäuden, vor allem hinsichtlich des Verwendungszweckes befassen. Vor allem, wenn ein Gebäude der Öffentlichkeit zugänglich ist, kommt dem baulichen Brandschutz eine erhöhte Bedeutung zu: So gibt es beispielsweise besondere Bauordnungen wie etwa Schulbaurichtlinien oder Krankenhausbauverordnungen. In solchen besonderen Gebäuden entstehen besondere Risiken und Problematiken im Brandfall – man denke z.B. einmal an die Evakuierung eines Krankenhauses bei Feuer- denen bereits bei Planung, Bau und Ausstattung der Gebäude Rechnung getragen werden muss.
Darüberhinaus existieren auch Vorschriften über bestimmte Teile von Gebäuden wie etwa Feuerungsanlagenverordnungen oder Richtlinien über brandschutztechnische Anforderungen an Hohlraumestriche und Doppelböden. Die Baustoffe selbst müssen ebenfalls brandschutztechnischen Anforderungen Genüge tun. Diese werden etwa in der DIN EN 1350.1:2002-06, der ehemaligen DIN 4102-2 geregelt.
Schlussendlich steht und fällt der bauliche Brandschutz aber damit, dass die Bauvorschriften bereits in der Planung berücksichtigt werden und das Gebäude unter Verwendung der normgerechten Baustoffe und Einhaltung der Vorschriften erstellt wird. Dabei sind das Fachwissen und das Können der Planer und Handwerker gefragt, wobei die Baubehörde sowohl im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die Pläne als auch den fertigen Bau nicht zuletzt auf Einhaltung der Brandschutz-Vorschriften überprüft.
MÖGLICHKEITEN UND GRENZEN DES BAULICHEN BRANDSCHUTZES
Der bauliche Brandschutz ist unabdingbar für die Erhaltung von Menschenleben und Sachwerten im Brandfall. Er wirkt teilweise auch vorbeugend, wie etwa bei den Vorschriften über Feuerungen und Kamine. In vielen Fällen jedoch entfaltet sich seine Wirkung erst im Brandfall und kann lediglich die Folgen mildern.
Daher sind auch alle anderen Aspekte des Brandschutzes wichtig, insbesondere auch der sorgsame und vorschriftsmäßige Umgang mit Zündquellen, feuergefährlichen Stoffen und anderen Dingen die Brände auslösen oder verschlimmern können. Denn am besten ist es schließlich, wenn der bauliche Brandschutz erst gar nicht zum Tragen kommen muss, weil Brände überhaupt verhütet werden.
Volker Wollny